Unsere Website ist – wie auch unser Projekt- noch am Anfang.
Wir bitten um Verständnis, dass noch nicht alles perfekt ist.
Über die Fortschritte unseres Projektes werden wir Sie hier auf dem Laufenden halten.
Wir setzen alles daran, unser Haus und unsere Website bald mit viel Leben zu füllen!
In Brühl soll Inklusion zuhause sein!
Wir sind fünf Familien aus Brühl und dem Umland
mit „besonderen“ Kindern im Teenager-Alter.
Als Bunte Bank e.V. haben wir uns auf den Weg gemacht, ein inklusives Wohnhaus zu bauen. Ein Pionierprojekt!
Wir wollen ein buntes und lebendiges Miteinander schaffen. In inklusiven Wohngemeinschaften werden junge Menschen mit Handicap gemeinsam mit Studierenden leben, lernen und ihre Freizeit verbringen.
Unser Konzept fußt auf dem Prinzip
„Wohnen für Hilfe“.
Ein Dienstleister übernimmt die Pflege.
Unser Vorstand:
Astrid Fruck, Katrin Kossorz,
Elisabeth von Schrenk
Mit unserem inklusiven Wohnkonzept lehnen wir uns eng an das Konzept des Vereins „inklusiv wohnen Köln e. V. “(1) an, der in Köln Sürth bereits seit 2014 ein Wohnprojekt mit ähnlichem Charakter erfolgreich realisierte. In derzeit zwei Wohngemeinschaften des Kölner Vereins wohnen Menschen mit und ohne Behinderung. Fünf Bewohner*innen sind junge Erwachsene mit geistiger oder mehrfacher Behinderung und vier Bewohner*innen sind Erwachsene ohne Behinderung (meist Studierende).
Ein*e Bewohner*in in jeder Wohngemeinschaft darf einen hohen Unterstützungsbedarf haben. Die Wohngemeinschaften sind selbstbestimmt. Das gemeinschaftliche Leben basiert auf dem Prinzip „Wohnen für Hilfe“. Da wir vom Konzept des Vereins überzeugt sind und von den positiven Erfahrungen profitieren möchten, haben wir uns bereits zu Beginn unserer Planungen dazu entschieden, dieses Konzept zu übernehmen. Wir planen Wohngemeinschaften, in denen Bewohner*innen mit und ohne Behinderung leben, möglicherweise inklusiv.
Die Gruppengröße passen wir dem Baufenster des potentiellen Grundstücks an. Rückenwind erhält unser Vorhaben durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, Bundesteilhabegesetz (BTHG): „Menschen mit wesentlichen Behinderungen sollen ab 2020 freier entscheiden können, wo sie leben wollen und von wem sie welche Leistungen in Anspruch nehmen. Künftig sollen auch Bewohner*innen in besonderen Wohnformen (bis 2020 „stationäre Einrichtungen“) eigenständiger darüber entscheiden, wofür sie das ihnen zur Verfügung stehende Geld ausgeben“ (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMAS).
Die 2009 in Kraft getretene Behindertenrechtskonvention besagt, dass jeder Mensch das Recht hat, vollständig und gleichberechtigt in unserer Gesellschaft zu leben – und zwar unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter. Dies nennt man „Inklusion“.
(1) Wir danken „inklusiv wohnen e.V.“ für die freundliche Erlaubnis zur Übernahme von Textpassagen aus deren Konzept.
Antrag zur Fördermitgliedschaft